Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für jede Lizenz (Standard-Lizenz wie Vertragslizenz) solange nicht schriftlich anderweitige Regelungen vereinbart wurden. Beim Erwerb einer Standard-Lizenz willigt der Käufer in die Geschäftsbedingungen und die Bedingungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ein.
Allgemeine Vertragsbedingungen für Pa'tecatl-Lizenzen
Beim Erwerb der Nutzungsrechte an der Software geht der Kunde mit DONATH° PRODUCTIONS einen Kaufvertrag ein, der neben den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an folgende Bedingungen geknüpft ist, sofern nicht anders durch einen Lizenzvertrag geregelt.
1 Begriffsklärungen und allgemeine Informationen
1.1 Lizenz
Pa'tecatl 1.0 wird nur zusammen mit Mietlizenzen veräußert. Während eine gewöhnliche Kauflizenz dem Lizenzinhaber das Recht zur (zeitlich) uneingeschränkten Nutzung verleiht und er diese als Eigentümer des Nutzungsrechts auch weiter veräußern darf, ist dies bei einer Mietlizenz nicht gegeben. Der Lizenzinhaber ist Mieter des Nutzungsrechts und hat die gemietete Software und deren Nutzung nach Ablauf der Miete wieder aufzugeben. Dadurch, dass die Lizenz gemietet wurde, obliegen Instandhaltung und Pflege der Software (hier: Fehlerkorrekturen und notwendige Anpassungen) dem Eigentümer, in diesem Falle also DONATH° PRODUCTIONS.
1.2 Verlängerung
Die Art und Weise, wie die Gültigkeitsdauer des Lizenzrechts verlängert werden kann, hängt von der Art der Lizenz ab. Die einfache Standard-Lizenz, welche bei einem Kauf ohne gesonderten Lizenzvertrag abgegeben wird, wie auch Lizenzen für Add-Ons, werden durch einmalige Zahlung erworben und haben eine Gültigkeit für ein halbes Jahr. Danach erlischt die Lizenz automatisch, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Lizenz die Verlängerung beantragt wird. Dies kann durch einfaches Bezahlen der neu anfallenden Lizenzgebühr geschehen. Wenn die Lizenz verlängert wird, hat der Benutzer das Recht auf die derzeit aktuellste Version der Software upzugraden. Der zugehörige Hardwarelock ist auf den Benutzernamen registriert und für einen bestimmten PC freigeschaltet. Es ist also nicht möglich, die Lizenz auf eine andere Person zu übertragen oder an einem anderen Computer zu nutzen. Der Lizenznehmer darf den Websupport in Anspruch nehmen, alle anderen Serviceleistungen sind kostenpflichtig und separat buchbar.
Läuft eine Add-On-Lizenz länger als die zugrunde liegende Standard-Lizenz für das Programm und die zugrunde liegende Standard-Lizenz wird vom Kunden nicht verlängert, wird der Anteil der Add-On-Lizenzkosten, der nicht genutzt werden kann monatsgenau zurückerstattet.
Wie im Abschnitt „Hardwarelock / Dongle" beschrieben, erfordert das Verlängern der Lizenz kein größeres Eingreifen des Lizenznehmers. Nachdem die Verlängerung registriert wurde, muss der Lizenznehmer nur dafür Sorge tragen, dass die Software sich über das Internet neu aktivieren kann.
1.3 Hardwarelock / Dongle
Zur Vereinfachung der Realisierung der Lizenzmodelle sowie der Kontrolle der Verbreitung werden die Lizenzen für Pa'tecatl 1.0 nur in Verbindung mit einem Hardwarelock (auch „Dongle" genannt) veräußert. Ein Hardwarelock ist ein USB-Gerät in der Größe eines handelsüblichen USB-Sticks, das die Lizenz-Informationen in einer gesicherten Form enthält. Die Software kann nur gestartet werden, während ein passender Hardwarelock am Computer angeschlossen ist. Der Hardwarelock bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Besitz des Lizenznehmers. Bei der Standard-Lizenzen funktioniert der Hardwarelock nur in Verbindung mit einem registrierten Benutzer auf einem registrierten PC. Nach der Lieferung muss der Hardwarelock einmalig über das Internet aktiviert werden. Dieser Vorgang schützt den Hardwarelock vor Verlust, sodass im Falle eines Verlusts (kostenpflichtiger) Ersatz geleistet werden kann.
Nach Ablauf des Lizenzvertrags muss der Hardwarelock innerhalb von 14 Tagen an DONATH° PRODUCTIONS zurückgeschickt werden. Soll das Vertragsverhältnis verlängert werden, ist kein Zurückschicken nötig. In diesem Fall kann der Hardwarelock über das Internet erneut aktiviert werden.
1.4 Updates
Während der Mietvertragslaufzeiten werden Updates für die Software bereitgestellt werden. Diese Updates können in drei Kategorien eingeteilt werden. Je nach Art der Lizenz hat der Lizenznehmer nur Anspruch auf bestimmte Updates.
- Bugfixes
Während der Vertragslaufzeit hat jeder Lizenznehmer Anspruch auf Updates durch die Fehler in der Software korrigiert werden. Fehler sind sowohl programmspezifische als auch anwendungsspezifische Irrtümer. Dies beinhaltet z.B. Programmabstürze oder eine falsche Berechnung oder nicht bestimmungsgemäße Behandlung von Daten. Unstimmigkeiten, die auf Benutzerfehler zurückzuführen sind, werden nicht mit Bugfixes korrigiert. - Kleinere Funktionsupdates
Diese Updates verändern oder korrigieren bereits vorhandene Funktionen im Programm oder erweitern diese ohne eine wesentliche Eigenschaft hinzuzufügen. Dies können z.B. Änderungen im Eingabeprozess der Daten sein oder Änderungen des „Look&Feel". Diese Updates sind nur beziehbar, wenn der Anwender den für den „Customer Attendance Service"(CAS)-Support registriert ist (siehe Abschnitt „Support- und Serviceleistungen"). Diese Anwender dürfen auch Feature-Requests einreichen, die gegebenenfalls durch kleinere Funktionsupdates realisiert werden. Nicht zu den kleineren Funktionsupdates zählen Funktionen, die der Software eine wesentliche Eigenschaft hinzufügen würden. Solche Funktionen werden in Form von Upgrades oder PlugIns kostenpflichtig angeboten. - Dokumentupdates
Erfordert eine Änderung des Arbeitsablaufes der Firma TravaCare eine Design-Änderung der in Pa'tecatl 1.0 TravaCare-Edition enthaltenen Export-Dokumente, werden diese per kostenlosem Update jedem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt, sofern keine wesentlichen Änderungen an der Software selbst nötig sind.
Die Updates werden über das Internet bereitgestellt. Die Software überprüft automatisch auf Vorhandensein von entsprechenden Updates und lädt diese gegebenenfalls herunter. Die Installation ist von einem Benutzer mit Administrationsrechten durchzuführen. Dieser Benutzer muss nicht der gleiche sein wie der, auf dem evtl. eine personenbezogene Standard-Lizenz registriert ist.
1.5 Support- und Serviceleistungen
Mit einer Standard-Lizenz erhält der Anwender grundlegenden Websupport. Alternativ können auch „Customer Attendance Service"(CAS)-Leistungen zum Paketpreis zusätzlich erworben werden, oder Premium-Serviceleistungen zum Stundensatz. Der Inhalt des Leistungsumfangs der einzelnen Support- und Serviceleistungen stellt sich dar wie folgt:
- Websupport
Auf einer eigens für Pa'tecatl 1.0 TravaCare-Edition eingerichteten Internetseite befindet sich ein Supportbereich. Dieser umfasst eine ausführliche FAQ, einige allgemeine Hilfeseiten und die Möglichkeit, per Webformular ein Support-Ticket zu erstellen. Mit diesem Support-Ticket können Problembehandlungen hinsichtlich Funktionsstörungen der Software und Fehlerberichterstattungen realisiert werden. Fragen zur Bedienung der Software können über diesem Wege nicht geklärt werden. - Customer Attendance Service (CAS)
Nutzer, die für CAS bezahlt haben, können alle Leistungen des Websupports in Anspruch nehmen. Zusätzlich haben sie Zugriff auf eine spezielle Support-Email-Adresse sowie Telefonnummer, über die sie einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können. Die Leistungen umfassen Hilfestellung bei der Bedienung des Programms sowie kleinere „Feature-Requests". Der telefonische Support ist nur zu bestimmten Zeiten erreichbar. - Premium-Service
Der kostenpflichtige Premium-Service kann gegen Aufpreis jeweils nach vorheriger Absprache in Anspruch genommen werden. Hier können Schulungen, assistierte Software-Installation oder andere Leistungen, die eine persönliche Präsenz eines Service-Mitarbeiters erfordern, gegen Bezahlung eines Stundensatzes laut aktueller Vergütungstabellen von DONATH° PRODUCTIONS bestellt werden.
1.6 Hilfesystem
Pa'tecatl 1.0 besitzt kein eigenes Hilfesystem. Der grundlegende Aufbau sowie alle Dialoge sind so weit selbst erklärend, dass die Anwendung der Software für einen computergeübten Benutzer kein Problem darstellen sollte. Für Fragen bezüglich der Bedienung oder diverser Funktionen können Nutzer des CAS die Hilfe der Hotline in Anspruch nehmen.
1.7 Schulungen
Es werden unterschiedliche Arten der Schulung angeboten. Diese sind kostenpflichtig buchbar:
- Gesamtschulung
Bei einem Treffen mehrerer Anwender (mindestens 5) wird eine umfassende Einführung in die Benutzung des Programms im Präsentationsstil gehalten. Eine Gesamtschulung dient dazu, möglichst allgemeine Bedienhinweise einer größeren Gruppe von Nutzern zu vermitteln. Es ist nur bedingt möglich, auf individuelle Fragestellungen ausführlich einzugehen. - Persönliche Schulung/Betreuung
Im Rahmen der CAS-Leistungen (siehe Abschnitt „Support- und Serviceleistungen") kann jedem einzelnen Anwender Hilfestellung in der Benutzung der Software gegeben werden. Per Telefon oder E-Mail können individuelle Fragen ausführlich behandelt und diskutiert werden. Bei entsprechender Reisebereitschaft des Nutzers sind gegebenenfalls auch persönliche Treffen möglich.
2 Rechtliches
2.1 Lizenz, Umfang der Nutzung
- Dem Kunden wird das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software auf die in der Bestellung bzw. Rechnung bestimmte Zeit zu nutzen, übertragen. Der Nutzungszeitraum beträgt sechs Monate.
- Als vertragsgemäße Nutzung wird das Einlesen von Befehlen oder Daten durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung angesehen.
- Die Software darf nur auf so vielen Arbeitsstationen eingesetzt werden, wie Lizenzgebühren gezahlt wurden. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen. Als Arbeitsstation gilt jedes elektronische Gerät, das Daten verarbeiten kann, also auch Terminals, Heimarbeitsplätze und tragbare Computer sowie Handhelds.
2.2 Eigentum, Urheberrechte und Quellcode
- Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von DONATH° PRODUCTIONS.
- Alle Rechte am Programm, insbesondere das Urheber- und Kopierrecht, verbleiben bei DONATH° PRODUCTIONS. Dies gilt auch wenn der Kunde die Software verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet.
- Nimmt der Kunde Änderungen vor, oder erstellt er Kopien, so muss er einen entsprechenden Urhebervermerk anbringen.
- Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in unser Eigentum über und können anderen Kunden, ohne eine Zustimmung des Kunden zu erfordern, zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an DONATH° PRODUCTIONS abgetreten. DONATH° PRODUCTIONS nimmt diese Abtretung hiermit an.
- Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nicht zulässig. Der Kunde hat nicht das Recht, die Software zu ändern oder zu dekompilieren. Es ist nicht erlaubt, den Kopierschutz der Software durch irgendeine Art und Weise zu umgehen.
- Das überlassene Programm darf weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden.
- Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben von DONATH° PRODUCTIONS an den Programmen in keiner Form verändern.
2.3 Zahlungen
- Der Kunde ist zur Zahlung der Lizenzgebühr zu Beginn des zeitlich eingeschränkten Nutzungszeitraums verpflichtet.
- Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Lizenz unter erneutem Anfallen der Lizenzgebühr um denselben Zeitraum.
- Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf des Nutzungszeitraums.
- Die Verlängerung kann durch einfaches Bezahlen der neuen Lizenzgebühr oder per Faxschreiben bis spätestens 14 Tage vor Ablauf des Nutzungszeitraums beantragt werden.
2.4 Kündigung
- DONATH° PRODUCTIONS kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als einen Monat in Verzug ist, und/oder der Kunde - nach schriftlicher Abmahnung - weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen verstößt.
- Der Kunde ist zur Kündigung des Vertrags wegen Leistungsverzuges seitens DONATH° PRODUCTIONS oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, aus Gründen nicht nachgekommener Verpflichtungen seitens DONATH° PRODUCTIONS, die vom Kunden zuvor schriftlich abgemahnt wurden und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist.
2.5 Vertragsbeendigung
- Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Beendigung der Lizenz alle Programme, Kopien und dazugehörige Materialien zu vernichten
- Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die dem Kunden zur Nutzung überlassen wurden, insbesondere geliehene, gemietete oder geleaste Hardware, innerhalb von 6 Arbeitstagen an uns zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten vom Kunden zu übernehmen sind. Das gleiche gilt für Datenträger, sofern die Software nicht auf elektronischem Wege an den Kunden geliefert wurde.
2.6 Gewährleistung
- Der Kunde sei darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können.
- DONATH° PRODUCTIONS haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, deren Vernichtung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von DONATH° PRODUCTIONS verursacht und der Kunde hat sichergestellt, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- DONATH° PRODUCTIONS übernimmt für die Zeit der Nutzungsdauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht.
- Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
- DONATH° PRODUCTIONS muss Fehler, die im Programm bei der Nutzung auftauchen, korrigieren. Der Kunde ist verpflichtet, diesen schriftlich zu melden. Der Mangel und seine Erscheinungsform sind so genau zu beschreiben, dass die Erzeugung reproduzierbar und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.
- Ist der Mangel für die Arbeitsabläufe des Kunden erheblich beeinträchtigend, und kann DONATH° PRODUCTIONS den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, stehen dem Kunden das Rücktritts- oder Minderungsrecht zu.
- Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
- DONATH° PRODUCTIONS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
- Wird DONATH° PRODUCTIONS vom Kunden wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel nicht in die Gewährleistungspflicht fällt, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von DONATH° PRODUCTIONS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen entstandenen Aufwand zu ersetzen.
- Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von DONATH° PRODUCTIONS am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.
2.7 Schulungen
- In Schulungen werden dem Kunden Kenntnisse und Informationen vermittelt, die erforderlich sind, um die Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nicht vertraglich anders geregelt, sind Schulungen für den Kunden kostenpflichtig.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in den Schulungsräumen des Kunden statt.
- Findet die Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten.
- Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige Spesen an, so sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet.
2.8 Salvatorische Klausel
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt schon hiermit eine neue wirksame Bestimmung, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
- Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
2.9 Einsatz- und Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von DONATH° PRODUCTIONS. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.
- Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen betreffen, ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig.